Elektronische Patientenakte

Notfalldaten

 

Seit dem 01.08.2020 können Sie bei uns Ihre sog. Notfalldaten auf Ihrer Gesundheitskarte (GK) speichern. Seit dem 01.10.2021 können Sie zusätzlich eine elektronische Patientenakte (ePA) auf Ihrer GK erstellen. Sie benötigen hierfür einen Pin von Ihrer Krankenversicherung.

 

Zum jetztigen Zeitpunkt raten wir von der Erstellung und Nutzung der ePA ab!

 

Folgende Daten können auf Ihrer GK gespeichert werden:

  • Chronische Erkrankungen, Operationen

  • Allergien und Unverträglichkeiten

  • Medikationsplan

  • Weitere wichtige Hinweise (z.B. Schwangerschaft oder Implantate)

  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen

  • Kontaktdaten von behandelnden Ärzten

 

Ergänzend können auch Informationen angelegt werden, wo Ihre persönlichen Erklärungen aufbewahrt werden (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspendeausweis).

 

Selbstverständlich ist die Speicherung aller Daten freiwillig. Auch der Umfang der gespeicherten Daten wird von Ihnen bestimmt. Wir sind ärztlicherseits zu diesen Schritten der Digitalisierung gezwungen. Haben Sie Fragen zum Datenschutz, wenden Sie sich bitte an die gematik oder an das Gesundheitsministerium.